Abrechung
Die Kosten einer Psychotherapie und die Möglichkeiten der Erstattung unterscheiden sich je nach Versicherungsstatus und individuellem Tarif. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die Abrechnung für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler.
Bitte beachten Sie, dass eine Behandlung gesetzlich Versicherter (GKV) in meiner Privatpraxis in der Regel nicht möglich ist.
Private Krankenversicherung
Die Kosten für eine Psychotherapie werden von privaten Krankenversicherungen in der Regel abhängig vom individuell vereinbarten Tarif übernommen. Umfang und Voraussetzungen der Erstattung können sich dabei unterscheiden. Es empfiehlt sich daher, vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Versicherung zu erfragen, welche psychotherapeutischen Leistungen Ihr Tarif umfasst und ob vorab ein Antrag erforderlich ist.
Selbstzahler
Als Selbstzahler können Sie eine Psychotherapie unabhängig von einer Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Ihnen und der Praxis. Die anfallenden Kosten sowie die Rahmenbedingungen besprechen wir transparent vor Beginn der Behandlung.
Kostenerstattung (GKV)
In bestimmten Ausnahmefällen kann für gesetzlich Versicherte eine Psychotherapie im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens infrage kommen, beispielsweise wenn trotz intensiver Suche kein zeitnaher Behandlungsplatz in einer vertragspsychotherapeutischen Praxis gefunden werden kann. Ob die Kosten übernommen werden, entscheidet die jeweilige gesetzliche Krankenkasse im Einzelfall. Bitte klären Sie die Möglichkeit einer Kostenerstattung unbedingt vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse.
